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IHK Trier


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3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen nach Geschlecht, Beschäftigungsumfang sowie nach deutschen und ausländischen Beschäftigten

31.12.2022

Verwaltungs-
bezirk
insgesamt
männlich
weiblich
Deutsche
Ausländer
Beschäftigte in Vollzeit
Beschäftigte in Teilzeit
Stadt Trier 55 882 26 478 29 404 49 397 6485 37 051 18 831
Landkreis Bernkastel-Wittlich 42 795 23 652 19 143 37 099 5696 31 116 11 679
Eifelkreis Bitburg-Prüm 29 446 15 992 13 454 26 281 3165 21 128 8318
Landkreis Vulkaneifel 20 491 10 646 9845 18 689 1802 14 364 6127
Landkreis Trier-Saarburg 30 871 16 039 14 832 26 717 4154 20 964 9907
IHK-Bezirk Trier 179 485 92 807 86 678
158 183 21 302 124 623 54 862
Rheinland-Pfalz 1 485 072 788 992 696 080 1 277 392 207 680 1 035 784 449 288
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik nach Themen, Beschäftigung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. In der Regel werden alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversicherungspflicht erfasst. In wenigen Fällen besteht auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Unbezahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. Ausschließlich geringfügig entlohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung in den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden bei den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern nicht nachgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt
3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im IHK-Bezirk Trier nach Kreisen

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