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    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
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Visaeinladungsschreiben für ausländische Geschäftsreisende

Deutsche Botschaften in Drittländern fordern bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen, dass ein Einladungsschreiben des in Deutschland ansässigen Geschäftspartners vorgelegt werden muss. Um sicherzustellen, dass das einladende deutsche Unternehmen tatsächlich existiert, wird in einigen Fällen eine Bescheinigung dieses Einladungsschreibens durch die zuständige deutsche IHK verlangt.

Damit von Seiten der IHK eine Bescheinigung vorgenommen werden kann, müssen folgende Inhalte aus dem unterschriebenen Einladungsschreiben (adressiert an die einzuladende/n Firma oder Person/en) hervorgehen:
  • Name, Geburtsdatum, Pass-Nummer der eingeladenen Person/en
  • Kurze Beschreibung der Geschäftsbeziehung, die Sie mit der ausländischen Firma unterhalten (Art und Zeitraum der Geschäftsbeziehung)
  • Begründung der Notwendigkeit, warum die betreffende/n Person/en in Deutschland (bei Dauervisaanträgen: mehrmals im Jahr) anwesend sein muss/müssen
  • Zeitraum der gewünschten Reise genau angeben:
    • Bei einmaliger Einreise den genauen Zeitraum des Aufenthaltes
    • Bei einem Dauervisum den Beginn des Dauervisums und die Anzahl der notwendigen Einreisen pro Jahr sowie die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise
  • Bestätigung, dass die Aufenthalts- und Versicherungskosten von der einladenden Firma übernommen werden. Versicherungsfragen sollten mit der/den eingeladenen Person/en geklärt werden - §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz. Wenn Unsicherheiten bestehen, lassen Sie diese zusätzlich in Deutschland versichern. Ansprechpartner: Ihr Versicherungspartner oder Ihre Krankenkasse
Weitere Informationen zur Visabeantragung für ausländische Geschäftspartner finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder auf der Homepage der jeweiligen deutschen Botschaft.

Visaanträge bei ausländischen Botschaften für deutsche Geschäftsreisende

Geschäftsführer und Mitarbeiter deutscher Unternehmen benötigen für Geschäftsreisen oder Montagetätigkeiten in Drittländern ebenfalls häufig ein Visum. Bei einigen Ländern sind die IHKs in diesen Prozess eingebunden. In diesen Fällen wird der IHK das Antragsschreiben von Seiten des Unternehmens an die ausländische Botschaft vorgelegt. Es müssen folgende Inhalte aus dem unterschriebenen Antragsschreiben (adressiert an die Konsulatsabteilung der jeweiligen Botschaft) hervorgehen:
  • wer reist: Vollständiger Name, Adresse, Passnummer
  • wer ist Gastgeber/Einladender/Geschäftspartner
  • was ist der Reisezweck: Messe, Montage, Geschäftsreise o. ä.
  • wie lange bzw. wie oft soll gereist werden.

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