AS Kelberg - AS Adenau (L10) (10,5 km Länge RLP)
Für den Abschnitt von der Anschlussstelle Kelberg (B410) bis zur Anschlussstelle Adenau (L10) wurde der Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2023 erlassen. Mit dem Beschluss ging gleichzeitig die Zuständigkeit auf die Außenstelle Montabaur der Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes über.
Aufgrund verschiedener Klagen gegen den erlassenen Planfeststellungbeschluss konnte eine Realisierung des Projektes dennoch bis zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht starten. Nachdem der Termin für die Verhandlung mehrfach verschoben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht am 18. November 2025 die Klage des BUND abgewiesen und in seiner Begründung unter anderem auch die Bedeutung des Projektes für die „öffentliche Sicherheit“ bekräftigt (siehe auch PM des BVerwG:
Pressemitteilung Nr. 87/2025 | Bundesverwaltungsgericht).Damit besteht jetzt uneingeschränktes Baurecht für den Bauabschnitt. Nach erfolgter Verabschiedung des Bundeshaushalts hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder am 2.12.2025 die Baufreigabe für den Teilabschnitt A1 Kelberg-Adenau erteilt. Die Ausführungsplanung, erforderliche Ausschreibungen und vorab notwendigen landespflegerischen Maßnahmen können damit starten.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurde angekündigt, dass mit der Rechtskraft des Beschlusses die weitere Zuständigkeit von der Niederlassung West auf die Außenstelle Euskirchen der Niederlassung Rheinland übergehen soll. Die zukünftige bauliche Umsetzung dieses Abschnittes sowie auch bereits die beiden nördlichen Abschnitte zwischen der Anschlussstelle Adenau (L 10) und der Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) und Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) – Anschlussstelle Blankenheim (B 51) liegt dann nur noch in der Zuständigkeit der Außenstelle Euskirchen.
AS Lommersdorf (L115z) – AS Adenau (L10) (9,4 km Länge NRW, RLP)
Beim Abschnitt Adenau – Lommersdorf ist die Vorlage des Vorentwurfs nach jüngster Info der AdB erst im Jahr
2026 (Hinweis: Fertigstellung wurde seit 2023 schon mehrfach geschoben) geplant.
Nach Genehmigung des Vorentwurfs folgt die Wiederaufnahme des zurzeit ruhenden Planfeststellungsverfahrens.
AS Blankenheim (B51) – AS Lommersdorf (L115z) (6,0 km Länge NRW)
Weiter fortgeschritten ist der Abschnitt Lommersdorf – Blankenheim. Hier wird mit der Fertigstellung des Deckblattverfahrens im Jahr 2026 (Hinweis: Termin wurde seit 2024 schon mehrfach geschoben) gerechnet, welches dann offengelegt werden soll. Ein Planfeststellungsbeschluss wäre dann frühestens im Jahr 2027 (ursprünglich 2025 geplant) zu erwarten.