Nur wer über eine eigene Niederlassung im VK verfügt, kann dort Zollanmeldungen abgeben. Unternehmen ohne Niederlassung vor Ort benötigen einen Zollagenten, der sie bei der Einfuhrabwicklung in „indirekter Vertretung“ unterstützt.
Eine Liste mit Zolldienstleistern im VK wurde unter www.gov.uk veröffentlicht.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
Fax: 0651 9777-205
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