27.01.2023
Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft - Betroffen sind Unternehmen, die mit dem Bausektor verbunden sind
Am 01. August 2023 tritt die sogenannte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Damit wird der Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen grundlegend verändert und bundesweit einheitlich geregelt.