Die Vollversammlung stellt jährlich den Wirtschaftsplan durch die Wirtschaftssatzung fest, die gemäß § 14 der IHK-Satzung veröffentlicht wird. Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der IHK im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) voraussichtlich notwendig ist. Daneben bildet er die Grundlage für die Wirtschaftsführung der IHK, er gliedert sich in einen Erfolgs- und einen Finanzplan. Im Erfolgsplan sind sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Der Finanzplan gibt Informationen zu den geplanten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.
Bei Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden von der Vollversammlung beschlossen.
Organisation
Christian Eller
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