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01.07.2016

Vom Tabu-Land zur großen Hoffnung?


Dieser Text ist vom 01.07.2016 und könnte inhaltlich veraltet sein.

„Made in Germany“ im Iran gefragt – Markterschließung weiterhin große Herausforderung

Nach mehr als zehn Jahren erscheint der Iran als Absatzmarkt wieder auf der Ziel-Landkarte vieler deutscher Unternehmen. Gerade nach den Meldungen von der Einigung der Gruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China, Russland, USA) mit dem Iran in Wien im Juli vergangenen Jahres herrschte in der deutschen Wirtschaft regelrecht Aufbruchstimmung. Dass diese nicht von ungefähr kommt, bestätigt auch der Geschäftsführer der deutschen Auslandshandelskammer im Iran, René Harun: „Das Land hat einen enormen Modernisierungsbedarf, von dem deutsche Unternehmen dank der vorhandenen Beziehungen und ihres hervorragenden Rufes stark profitieren können.“ Denn auch im Iran genießt „Made in Germany“ einen ausgezeichneten Ruf. Hier gilt es, an Geschäftsbeziehungen aus der Zeit vor dem Sanktionsregime anzuknüpfen. Konkrete Chancen ergeben sich nicht nur in der Petrochemie und im Gesundheitssektor, sondern besonders auch in den Bereichen Fahrzeug- und Maschinenbau. Die iranische Regierung möchte in den nächsten Jahren die lokale Produktion und Wertschöpfung erhöhen. Hierzu werden unter anderem Investitionsgüter in Form von Anlagen und Maschinen in Milliardenhöhe benötigt.  

Risiken im Blick behalten
Allerdings gibt es nach wie vor viele Hürden – die anfängliche Goldgräberstimmung ist mittlerweile etwas gedämpfter. Hintergrund ist unter anderem die anhaltende Zurückhaltung europäischer Banken. Bei Anfragen aus dem Iran empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit der Hausbank zu suchen und die Frage der Zahlungsabwicklung zu klären.
 
Dass es sich lohnt, den iranischen Markt in den Blick zu nehmen, zeigt die Statistik: Im ersten Quartal 2016 sind die rheinland-pfälzischen Ausfuhren in den Iran im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent gestiegen.

Sanktionen gelockert aber nicht aufgehoben!
Um die guten Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, gilt es allerdings, die Rahmenbedingungen zu kennen. Neben den wichtigen Klauseln bei Lieferverträgen oder möglichen Formen eines vor-Ort-Engagements ist nach wie vor ein besonderes Augenmerk auf die Exportkontrolle zu legen. Zwar wurden mit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 viele bisher bestehende Sanktionen gegen den Iran gelockert – zunächst gilt dies jedoch lediglich für die nicht unmittelbar proliferationsbezogenen Wirtschafts- und Finanzsanktionen und die Entlistung von Unternehmen und Personen, insbesondere aus dem Energie- und Finanzsektor. Das UN-Waffenembargo bleibt weiterhin bis zum Ende des „Transition Day“ bestehen. Mit der vollständigen Aufhebung aller Beschränkungen der Vereinten Nationen, inklusive des Nuklearbereiches, ist jedoch erst mit dem „Termination Day“ im Jahr 2025 zu rechnen. Einen Überblick über das abgestufte System verbotener und genehmigungspflichtiger Geschäfte bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter: www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_entwicklungen_iranembargo_nach_implementation_day.pdf

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