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  • Förderung von Innovation und Digitalisierung

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können vielfach nicht die Ressourcen aufbringen, um eine Digitalisierungsstrategie durch F&E in die Praxis umzusetzen. Der folgende Auszug aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen von Förderbanken bezieht sich speziell auf Vorhaben aus dem Bereich Digitalisierung:
  • DigiBoost: Unterstützung kleiner Betriebe bei Digitalisierung - bis zu 15.000€ Zuschuss

    Das Förderprogramm Digiboost ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Für Fragen rund um die Abwicklung laufender Anträge wenden Sie sich bitte an Christian Kien.
  • Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU

    Unter dem Titel „Digital jetzt“ bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (ab 7. September 2020) ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (3 bis 499 Mitarbeitern). Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen und Mitarbeiter zu befähigen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen. Einzelunternehmen können über das Programm bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter beantragen. Nähere Informationen zu der Förderung und das Antragstool finden sich unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html . Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
  • Go digital (aktuell keine Anträge möglich)

    Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet Unterstützung für kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, beim Einstieg in die in Digitalisierung. Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen durch akkreditierte Berater, dabei werden 50 % des Tagesatzes (gedeckelt bei  1.100 Euro) für maximal 30 Beratungstage übernommen. Die Förderbedingungen sehen drei Module vor:
    • IT-Sicherheit
    • Digitale Markterschließung
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse
    Um die bürokratischen Hürden für Unternehmen zu minimieren, erfolgt die Antragstellung durch den autorisierten Berater. Eine interaktive Karte mit den zugelassenen Beratungsunternehmen befindet sich hier . Anbieter von Beratungsleistungen in den oben genannten Bereichen können einen Antrag auf Akkreditierung stellen.

  • ERP–Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

    Die KfW unterstützt ab dem 1. Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Wie Untersuchungen von KfW-Research zeigen, schöpfen weite Teile der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem nicht aus. Der Anteil der innovativen Unternehmen ist zuletzt auf einen Tiefststand gesunken.

    Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Zudem steht das Programm allen Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten, zur Abdeckung ihres Finanzierungsbedarfs offen. Hierzu zählen zum Beispiel schnell wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit besonders hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

    Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern. Hierfür stellt der Europäische Investitionsfonds (EIF) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) eine Garantie aus der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen. Durch die Unterstützung der Europäischen Union kann die KfW gerade Unternehmen, mit einer schwächeren Bonität besonders günstige Konditionen anbieten. Auch die Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition) werden zusätzlich vergünstigt.

    Im zweiten neuen Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet die KfW Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital speziell zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung an. Aus dem Programm werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.

    Alle Details zur KFW-Förderung können Sie auch hier nachlesen.

  • BITT-Förderung

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Rheinland-Pfalz können mit dem Programm „BITT - Beratung für Innovation und Technologie-Transfer“ mehrere Förderungen gleichzeitig erhalten.

    Beratung: ja - Umsetzung: nein! Das beratene Unternehmen soll durch die mit BITT geförderte Beratung konkrete Handlungsempfehlungen erhalten. So weiss der Unternehmer, was zu tun ist, zum Beispiel zur Nutzung einer neuen Technologie oder zur Einführung eines Innovationsmanagementsystems.

    Jede praktische Umsetzung durch den Berater, die vom Berater durchgeführte Mitarbeiterschulung, die vom Berater durchgeführten Kundeninterviews zur Markteinführung usw. - das alles wird mit BITT nicht gefördert.

    Grundsätzlich kann der Berater im Anschluss an die Beratung auch mit der Umsetzung beauftragt werden. In diesem Fall sind Beratungs- und Umsetzungsangebot sowie Beratungs- und Umsetzungsvertrag erkennbar zu trennen. Nicht förderfähige Bestandteile im Beratungsangebot werden von der antragannehmenden Kammer herausgerechnet - die Förderempfehlung der Kammer an die ISB weicht dann vom Antrag ab und fällt entsprechend geringer aus.

    Hinsichtlich der Einführung und Optimierung der digitalen Intrastruktur im Unternehmen sind unter anderem die Beratungen zur Einführung spezieller EDV/Informationstechnik oder die technologieorientiere Beratung als Beispiele aus den sechs Förderbereichen zu nennen.

  • Förderprogramm für den Mittelstand – Industrie 4.0-Testumgebungen

    Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ wird die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Testumgebungen an Forschungseinrichtungen rund um das Themenfeld Industrie 4.0 gefördert. 

    Für diese Zusammenarbeit wird den KMU ein bundesweites Netz aus Industrie 4.0-Testumgebungen zugänglich gemacht, um neu entwickelte digitalisierte Prozesse und Produkte, innovative Systemansätze und damit zusammenhängende vernetzte Geschäftsmodelle unter realistischen Bedingungen zu testen. Solche Industrie 4.0-Testumgebungen sind in der Regel an Forschungsinstituten angesiedelt, die über eine technisch breite Infrastruktur verfügen, beispielsweise bereits bestehende Produktions- und Logistikanlagen, Demonstrationsfabriken, Softwarelösungen, Beispieldaten oder IT-Infrastruktur. Neben der Infrastruktur weisen Industrie 4.0-Testumgebungen zudem die notwendigen Kompetenzen auf, um Erprobungen durchzuführen, Lösungsalternativen aufzuzeigen und Know-how zur Weiterentwicklung in Richtung KMU zu transferieren.

    Gefördert werden Industrie 4.0-Pilotanwendungen, die in einer geeigneten Industrie 4.0-Testumgebung erprobt werden sollen. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 3 bis höchstens 12 Monaten. Kleinst- und Kleinunternehmen können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Förderung erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt in beiden Fällen 100 000 Euro.

    Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  • KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

    Als Teil der neuen Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung richtet sich diese Fördermaße des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)an kleine und mittlere Unternehmen, um deren Innovationspotenzial im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Sie stärkt die Position von KMU in Deutschland im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und trägt über KMU-getriebene Innovationen zur breiten Nutzung dieser Schlüsseltechnologie bei.

    Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
    Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
    • Datenwissenschaft, Informationstechnologien, Industrie 4.0 (DII) und
    • Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit (KIS)
    , die auf die Branchen/Anwendungsfelder
    • Automobil und Mobilität
    • Maschinenbau und Automatisierung
    • Gesundheit und Medizintechnik
    • Logistik und Dienstleistungen
    • Energie und Umwelt oder
    • Daten- und IKT-Wirtschaft
    ausgerichtet sind. Förderfähig sind die Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko und die über den Stand der Technik hinausgehen.

    Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes in Verbindung zu setzen. Der Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission:

    Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes:
    Beratungstelefon: 08 00 26 23-0 09 (kostenfrei)
    E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de
    Weitere Informationen befinden sich auch auf der Seite des Förderprogramms.

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