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  • 01.03.2017

    Erleichterungen für Kanada-Exporteure

    Vorläufige Anwendung von CETA voraussichtlich ab April 2017

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.03.2017 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Nach acht Jahren intensiver Verhandlungen ist es so weit: Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments Mitte Februar ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), voraussichtich ab April 2017 – zumindest vorläufig – anwendbar. Dies gilt zunächst für die Teilbereiche, die unbestritten in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, beispielsweise die Vereinbarungen zum Zollabbau und der öffentlichen Auftragsvergabe. Zur vollständigen Anwendbarkeit von CETA bedarf es eines umfangreichen Ratifizierungsprozesses durch die Parlamente aller 28 Mitgliedstaaten der EU und Kanadas.

99 Prozent der Zölle entfallen

Durch CETA sollen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kanada weiter gefördert werden. Kernelement eines jeden Handelsabkommens ist dabei der Zollabbau. Damit bietet es ganz konkrete Vorteile für die Wirtschaft in der Region. Denn mit einem jährlichen Ausfuhrvolumen von etwa 330 Millionen Euro ist Kanada für Rheinland-Pfalz ein Handelspartner mit großem Potenzial. Mit dem Abkommen entfallen insgesamt mehr als 99 Prozent der Zölle, was sich positiv auf den bilateralen Warenverkehr auswirken dürfte. Dies zeigen die Erfahrungen mit anderen Abkommen, beispielsweise dem mit Südkorea, das seit Juli 2011 in Kraft ist. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Abschottungspolitik durch andere Staaten ist das ein wichtiges Signal für die Wirtschaft.

Erleichterungen sind kurzfristig spürbar

Die meisten Zölle entfallen bereits mit Inkrafttreten des Abkommens. Sieben Jahre später wird es zwischen der EU und Kanada keine Zölle mehr für Industrieprodukte geben. Auch in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor werden – mit Ausnahme einiger besonders sensibler Agrarerzeugnisse – Zollabgaben weitgehend beseitigt. Für Weine und Spirituosen wird der Zugang nicht nur durch den Wegfall der Zollabgaben sondern auch anderer Handelshemmnisse deutlich erleichtert. EU-weit rechnet die Europäische Kommission mit Einsparungen von über 500 Millionen Euro für Exporteure von Industrie- und Agrarerzeugnissen.

Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen Verwaltungsebenen

Neben dem Zollabbau wurden in CETA aber auch weitere Schritte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vereinbart, die den Exporteuren Chancen eröffnen. Der kanadische Ausschreibungsmarkt wird auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich der Provinzebene, geöffnet. Als erste ausländische Firmen haben europäische Unternehmen einen derart umfangreichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada. Gleichzeitig wird der Dienstleistungsmarkt liberalisiert. Damit erhalten Unternehmen Zugang zu Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder Energie.

EU-Vorschriften müssen auch bei kanadischen Importen erfüllt sein

In CETA festgelegt ist auch, dass Lebensmittel- oder Umweltvorschriften in der EU nicht berührt werden. Einfuhren aus Kanada müssen ausnahmslos sämtlichen EU-Produktvorschriften und -Regelungen genügen. Aber auch regionale Spezialitäten, die öffentliche Daseinsvorsorge oder die Vielfalt der Kulturen unterliegen beiderseits des Atlantiks weiterhin besonderem Schutz. Schließlich umfasst CETA auch Regelungen zum Investitionsschutz oder die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen. Der gesamte Text des CETA-Abkommens ist online zugänglich unter: hwww.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/10/28-eu-canada-trade-agreement/. Bis aber alle Inhalte in Kraft treten, wird es wohl noch eine Weile dauern.



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