Wettbewerbsrecht
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum 30. Dezember 2008 neugefasst. Betroffen sind die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen der Unternehmen aller Branchen.
Doch bereits zuvor, im Jahre 2004, war das UWG tiefgreifend geändert worden. Auf der einen Seite wurde das Wettbewerbsrecht in erheblichem Umfang liberalisiert, indem der Gesetzgeber beispielsweise das Rabattgesetz abschaffte und bis dahin bestehende Sonderveranstaltungsverbote (Schluss-, Jubiläums- und Räumungsverkäufe) ersatzlos strich. An anderer Stelle verschärfte der Gesetzgeber aber - insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes - wettbewerbsrechtliche Vorschriften. So wurden spezielle Regelungen eingeführt, die vor unerwünschter, belästigender Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung schützen sollen.
Die IHK Trier steht ihren Mitgliedsunternehmen in Fragen des
Wettbewerbsrechts als Ansprechpartner zur Seite. Sie berät im Hinblick auf die
Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Regeln und hilft auch weiter, wenn es
darum geht, auf eine Abmahnung richtig zu reagieren.
WETTBEWERBSRECHT - Merkblätter
- Tipps zu Werbemaßnahmen
- Abmahnung
- Grundpreisauszeichnung
- Gutscheine
- Hinweise zum Wettbewerbsrecht im Handel
- Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Inserate
- Lagerverkauf
- Sonderveranstaltungen
- Tag der offenen Tür
- Unerwünschte Faxwerbung
- Warnung vor Rechnungsschwindel und Abofallen
- Werbung über diverse Medien
- Werbung mit "neu", "erstmalig", "jetzt"
Ansprechpartner
Jennifer Schöpf
Recht und SteuernTel.: (06 51) 97 77-4 11
Fax: (06 51) 97 77-4 05
E-Mail: schoepf@trier.ihk.de
Verena Vanck
Recht und SteuernTel.: (06 51) 97 77-4 10
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