08.09.2021
Ägypten - Advanced Cargo Information (Nachtrag)
Einführung zum 1. Oktober - Informationen zu Eintragungen im Ursprungszeugnis
Einführung zum 1. Oktober - Informationen zu Eintragungen im Ursprungszeugnis
Abgabe der mündichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ausgesetzt
Nach derzeitigem Stand ab 1. September im Warenverkehr mit der Schweiz, Jordanien, Albanien und den Färör-Inseln
Die Übergangsfrist wird um ein Jahr verlängert.
Am 9. September 2021 tritt Verordnung (EU) 2021/821 in Kraft
Im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gelten seit 1. Juli 2021 u.a. neue Zuständigkeiten für die Abgabe von Zollanmeldungen für kommerzielle Einfuhrsendungen von geringem Wert (B2C und C2C, bis 150 Euro) bzw. für private Geschenksendungen (B2B, bis 45 Euro).
Ab sofort können mitgliedsstaatenübergreifend Zentrale Zollanmeldungen abgegeben werden
Die britische Regierung hat Informationen für die Einreise und Einwanderung veröffentlicht
Leitlinien sollen Unternehmen unterstützen und sind nicht verbindlich
Die verpflichtende Anwendung soll nun zum 1.10.2021 erfolgen