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Praktikum – Jungen Flüchtlingen Orientierung und Perspektiven geben

Täglich landen Flüchtlinge nach einer langen Reise in Deutschland. Arbeitgeber sehen darin eine Chance, Flüchtlingen ein Praktikum anzubieten, um ihnen Orientierung  und Perspektiven zu geben und sie zügig in die Arbeitswelt zu integrieren. Die am 29. Juli 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Beschäftigungsverordnung trägt dem Rechnung: Mindestlohnfreie Praktika werden von der Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen. Diese Regelung gilt für:
  • Pflichtpraktika,
  • Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums dienen,
  • Ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie
  • Einstiegsqualifizierungen (EQ) oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung.
Ausbildungsberechtigten Unternehmen, die (nicht nur) Flüchtlingen Praktikumsplätze anbieten möchten, empfehlen wir, ihre Angebote auf dem IHK-Praktikumsportal einzustellen und zusätzlich ihre freien Plätze der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.

Hospitation
Alternativ zur Beschäftigung von Flüchtlingen als Praktikanten können diese auch als Hospitanten eingestellt werden. Hospitanten bekommen als Gast Einblick in die Unternehmensstrukturen. Eine Hospitation stellt keine Beschäftigung dar. Deshalb muss für eine reine Hospitation auch keine Genehmigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden; es ist auch keine Zustimmung der BA erforderlich.

TIPP: Weitere Infos sowie die wichtigsten rechtlichen Regelungen finden Sie in einem Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit „Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen“.

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