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IHK Trier


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  • Chancengarantie

    Beitrag der Wirtschaft zur beruflichen Integration

  • Foto: Ulrich Schneider
    Ausbildung

    Ulrich Schneider

    Tel.: 0651 9777-301
    Fax: 0651 9777-305
    schneider@trier.ihk.de

Das Chancengarantie-Prinzip ist elementarer Bestandteil einer Prozessbeschreibung für die Integration junger Flüchtlinge in eine berufliche Ausbildung, die maßgeblich auf Initiative der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern erarbeitet wurde. Mit Deutschkursen, Berufsorientierung und einer zügigen Kompetenzfeststellung soll Asylsuchenden und Flüchtlingen möglichst schnell zu Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätzen verholfen werden.

Mit dem Chancengarantie-Prinzip steht jungen Flüchtlingen ein strukturierter Zugang zum Ausbildungsmarkt offen, wenn sie die Einstiegsvoraussetzungen erfüllen. Während das Land (Flüchtlinge U18) und der Bund (Flüchtlinge Ü18) für Sprach- und Integrationskurse sorgen, werben die Kammern bei ihren Mitgliedsbetrieben Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätze ein. Die Bundesagentur für Arbeit zeichnet für die Aufnahme der Einstiegsqualifizierung und die Kompetenzfeststellung verantwortlich.

Für die Chancengarantie stehen drei Gruppen junger Flüchtlinge im Fokus:
  • die neu zugewanderten schulpflichtigen Flüchtlinge (16-18 Jahre),
  • die anerkannten Flüchtlinge (Beziehende von SGB II-Leistungen zwischen 18 und 25 Jahren) sowie
  • die neu zugewanderten Flüchtlinge (Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen 18 und 35 Jahre).
Die Partner des Ovalen Tischs haben mit der „Chancengarantie“ ein systematisches Vorgehen zur Befähigung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive für eine berufliche Ausbildung vereinbart.

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